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Fachkräftemangel Kindertagesbetreuung

Eileen Woestmann

Adhoc Maßnahmen des Ministeriums

Der eklatante Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen hat weiterhin hohe Priorität für Josefine Paul als grüne Familienministerin sowie für mich als Sprecherin für Kinder und Familie.


Klar ist: es braucht kurz-, mittel-, und langfristige Maßnahmen, um dem stark verschärften Fachkräftemangel in seinem besorgniserregenden Ausmaß zielführend entgegen zu können.
Dies stellt eine Herausforderung dar, die nur in der engen Zusammenarbeit von Land, kommunalen und freien Trägern sowie den Landesjugendämtern gelingen kann. Das Ergebnis einer eben diesen guten Kooperation zeigt sich nun in dem Sofortprogramm des MKJFGFI.


Hiermit wurde ein umfassendes Handlungspakets auf den Weg gebracht, das einen Baustein der Fachkräfteoffensive darstellt und zum Beispiel gezielt
--> den Gewinn neuer Fachkräfte
--> multiprofessionelle Teams
-->  den flexiblen Einsatz von bestehendem Personal ermöglicht und
--> die PIA für Kindertagespfleger*innen und das Kita-FSJ fördert.


Auch wird das Land NRW eine eigene Kampagne zur Image- und Personalgewinnung starten, um das gesamtgesellschaftliche Bild der Erziehungs- und Sozialberufe aufzuwerten und neue Fachkräfte zu gewinnen.
Die konkreten Maßnahmen könnt ihr meinem Post entnehmen oder auf der Internetseite des MKJFGFI nachlesen.
Mit diesem Handlungspaket ist unser Weg der Fachkräfteoffensive noch nicht zu Ende. Um den Dreiklang von frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung dauerhaft qualitativ und sicher gewährleisten zu können, braucht es weiterhin mittel- und langfristige Maßnahmen. Diese werden wir gemeinsam mit den Praktiker*innen am Montag, den 13.02.2023 bei einem vom MKJFGFI initiierter Fachkräftetag eruieren und diskutieren.


Anpassung Personalverordnung


- Verlängerung des gesamten Teils 2 der Personalverordnung
auf 2030

- Schaffung einer dauerhaften Einsatzmöglichkeit von Ergänzungskräften auf Fachkraftstunden in den Gruppenformen I und II über 2030 hinaus in Verbindung mit qualitätsabsichernden Maßnahmen in Anlehnung an die Regelung in § 2 Absatz 3 Nummer 2.

- Aufnahme weiterer Berufsgruppen (Psycholog*innen, Sportpädagog*innen, Kunstpädagog*innen, Medienpädagog*innen) in § 10 Abs. 4

- Wegfall der sechsmonatigen Praxiserfahrung in § 8
(Ausnahmegenehmigung durch Landesjugendämter)

- Kindertagespflegepersonen mit Berufserfahrung auf Ergänzungskraftstunden zulassen, insbesondere wenn sie darüber hinaus über eine QHB-Qualifizierung nach dem neuen Standard verfügen


Wirksamkeit der Personalverordnung erhöhen

- Weiterführung der bedarfsgerechten Ausweitung der Beratungsangebote durch die Landesjugendämter und Fachberatungen der Landesjugendämter und Träger

- Bereitstellung unterstützender Unterlagen durch die Träger (z.B. „Positivliste", Musterausschreibungen etc.)

- Strukturierte Ansprache der Hochschulen und

Studierender

- Begleitend im Frühjahr 2023: Studie und Start eines Monitorings zur Nutzung der Personalverordnung und zum Personaleinsatz in der Kindertagesbetreuung

- Prüfung und strukturierte Weiterentwicklung des Angebots und derPassfähigkeit von Qualifizierung- und Weiterbildungsangeboten



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