Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet mehr, als die Frage nach gesicherter Kinderbetreuung. Auch Menschen, die Angehörige pflegen, müssen das mit ihrem Beruf vereinbaren können.Wenn wir uns aber gerade die gesamtgesellschaftliche Debatte rund um Vereinbarkeit anschauen, dann wird das ganze gerne ins Private abgeschoben: Familien müssen irgendwie eine Lösung finden, Arbeitgeber*innen sich aber eigentlich nicht bewegen. Diese Haltung greift – gerade in Zeiten des Fachkräftemangel zu kurz. Es ist wichtig, dass wir als Politik Rahmenbedingungen schaffen, um Vereinbarkeit als Gesellschaft und nicht als Privatsache zu sehen. Die Erwerbsarbeit von Frauen bedeutet ein großes Potential für die Wirtschaft in Deutschland. Hier Anreize zu schaffen, damit mehr Frauen arbeiten können, ist zentral. Dazu gehört konkret: wir müssen das Ehegattensplitting abschaffen. Es benachteiligt gleichberechtigte Lebensentwürfe und verhindert damit die Vereinbarkeit.Aber auch die Sorgearbeit muss fairer verteilt werden und dazu kommen die Männer ins Spiel. Solange Frauen die Hauptlast an Carearbeit tragen, wird sich an der jetzigen Situation nichts ändern.Wir brauchen eine Vereinbarkeits- und familienfreundliche Haltung bei Arbeitgeber*innen, in Wirtschaft und Unternehmen. Dazu gehört eine Zeitpolitik, die Raum lässt für Familie, Hobbies, Ehrenamt und co.Denn klar ist, am Ende profitieren alle Mitarbeiter*innen von einer familien- und vereinbarkeitsfreundlichen Kultur, denn bei der Frage nach Attraktivität des Arbeitgebers spielen diese Merkmale eine immer entscheidendere Rolle.
Verlässliche Öffnungszeiten der Kitas sind für viele Eltern von Kleinkindern elementar wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit einer neuen Personalverordnung (PersonalVO) für die Kitas trägt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) zu einer höheren Verlässlichkeit bei.
Dazu geistert gerade allerdings die Nachricht durch die Presse und Social Media, dass nur ein*e Erzieher*in auf 60 Kinder aufpassen soll. Diese Aussage ist irreführend. Der aktuell bestehende Fachkraft-Kind-Schlüssel bleibt erhalten.
Die Situation in den Kitas ist herausfordernd. Wir erleben einen eklatanten Fachkräftemangel in Sozial- und Erziehungsberufen, der für die Kinder, Eltern, Träger und inzwischen auch deutlich für Arbeitgeber*innen Auswirkungen hat.
Zudem haben gerade in der kalten Jahreszeit Krankheitswellen Hochkonjunktur, sodass es in den Kitas aufgrund von kurzfristigen Ausfällen regelmäßig zu Teil- oder Gruppenschließungen, oder Notbetreuung kommt. Die neue Personalverordnung soll hierbei Abhilfe schaffen. Ziel ist es, das Kita-System stabiler und verlässlicher zu gestalten. Davon profitieren in erster Linie unsere Kinder und gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt.
Die Personalverordnung wurde vorab seitens des Ministeriums mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die vielerorts Träger von Kitas ist, sowie mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Die Änderungen in der Personalverordnung werden also fachlich breit getragen.
Verlässlichkeit durch den erweiterten Einsatz von Ergänzungskräften
Die neue Personalverordnung ermöglicht es, bei einem kurzfristigen und ungeplanten Ausfall der Fachkraft, die Gruppe mit dem Einsatz einer zusätzlichen Ergänzungskraft offen zu halten. Dafür darf die Mindestbesetzung der Gruppe nicht unterschritten werden, aber durch den verstärkten Einsatz von Ergänzungskräften sichergestellt werden. Die Ergänzungskräfte, in der Regel Kinderpfleger*innen, sind heute schon Teil des Kita-Teams. Sie sind also den Kindern sehr vertraut.
In einer Einrichtung mit 60 Kindern (durchschnittlich drei bis vier Gruppen) muss dabei gewährleistet bleiben, dass neben den Ergänzungskräften mindestens eine Fachkraft anwesend ist. Bei größeren Einrichtungen oder U3-Gruppen erhöht sich der Anteil von Fachkräften entsprechend. Dies ist für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr nach vorheriger Rücksprache mit den Landesjugendämtern möglich (§15 PersonalVO).
Ergänzungskräfte sind unter anderem Kinderpfleger*innen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag für die Erziehung, Bildung und Betreuung unserer Kinder in den Kitas. Sie verfügen über eine zweijährige Berufsausbildung, die sie für die Arbeit mit Kindern qualifiziert. In Zeiten von Fachkräftemangel gilt es Potenziale auszuschöpfen.
Vereinfachung und Bürokratieabbau
Bislang liest sich die PersonalVO wie ein Buch mit sieben Siegeln. Das führt dazu, dass die PersonalVO nicht in allen ihren Möglichkeiten zum flexiblen und individuellen Personaleinsatz genutzt wird, wie es eigentlich möglich ist. Die neue PersonalVO ist durch eine Vereinfachung der Ausführung deutlich besser verständlich.
Einsatz von profilrelevanten Kräften
Viele Kitas haben schon jetzt eine pädagogische Schwerpunktsetzung, wie beispielsweise Musik oder Natur. Durch den Einsatz von profilrelevanten Kräften, wie bspw. Musiker*innen, Handwerker*innen oder Gärtner*innen kann dieses Profil jetzt noch weiter gestärkt und die pädagogischen Teams bereichert werden.
Mehr Möglichkeiten für ausländische Fach- und Ergänzungskräfte
Für Menschen mit einem anerkannten, ausländischen pädagogischen Abschluss und dem Sprachniveau B1 wird der Einsatz in der Kita vereinfacht. Innerhalb von 24 Monaten sind die Deutschkenntnisse zu erweitern und das Sprachlevel B2 nachzuweisen. Außerdem können pädagogische Kräfte mit einem ausländischen Abschluss bereits während des laufenden Anerkennungsverfahrens in den Kitas eingesetzt werden.
Mehr Möglichkeiten für Studierende
Mit fortschreitendem Studium (ab einem Erreichen von 90 ETCS Punkten) können Studierende aus pädagogischen Studiengängen wie beispielsweise Erziehungswissenschaften, Sozial- oder Kindheitspädagogik nun nicht mehr nur als Ergänzungskraft, sondern als Fachkraft die Kitas unterstützen.
Hier kann die Personalverordnung eingesehen werden, darüber hinaus weisen wir auf das FAQ des Ministeriums hin. Die Bekanntmachung der neuen PersonalVO ist zeitnah geplant und wird dann auch sofort in Kraft treten.
Das System der Kitas steht unter enormen Druck und daher ist es nachvollziehbar, dass Debatten wie diese um die neue Personalverordnung emotional geführt werden. Aber wichtig ist es doch gleichzeitig eine fachliche Auseinandersetzung zu wahren, die sich auf Fakten beruft und nicht auf Narrative, die fälschlicherweise in Umlauf gekommen sind. Seit Jahren, wenn nicht sogar einem Jahrzehnt, reden wir über den Fachkräftemangel in den Kitas. Der Personalbedarf in den Kitas wächst stetig an aber die vorhandenen Fachkräfte können diesen nicht decken, auch absehbar im Jahr 2030 nicht. Was es braucht, sind Lösungen, die langfristig dafür sorgen, dass sich mehr junge Menschen für diesen wertvollen Beruf der*des Sozialpädog*in oder Erzieher*in entscheiden. Aber diese Menschen fallen nicht vom Himmel. Natürlich kann man den Weg wählen und immer wieder nach Fachkräften schreien. Aber dann muss man auch sagen, wo diese jetzt sofort und in der erforderlichen Menge herkommen sollen. Und diese Antwort bleibt aus, weil wir sie realistisch nicht haben. Deshalb ist es doch so wichtig, dass wir neben dem langfristigen Gewinn neuer Fachkräfte auch kurzfristige Lösungen auf den Weg bringen, die das System im Übergang stabilisieren. Genau da setzt die neue Personalverordnung an. Sie eröffnet flexiblere Möglichkeiten für eine Situation absoluter Personalnot und sie greift dabei auf bereits in den Kitas befindliches und ausgebildetes Personal wie die Kinderpfleger*innen zurück. Simpel ausgedrückt, geht es hierbei doch vor allem um eins: um eine Vertretungsregelung von insgesamt längstens sechs Wochen im Jahr und nur nach Erlaubnis des Landesjugendamtes bei einem ungeplanten Ausfall einer Fachkraft. Dabei geht und ging es NIE darum, Erzieher*innen durch Kinderpfleger*innen dauerhaft zu ersetzen, ihnen die alleinige Last der Arbeit aufzubürden oder den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu senken. Frühkindliche Bildung ist und bleibt essenziell. Erzieher*innen sind und bleiben für die frühkindliche Bildung unabdingbar. Aber wenn Erzieher*innen krank sind, dann sind sie ohnehin nicht in der Kita und können ihrer Bildungsarbeit nicht nachkommen. Die Folge ist derzeit: zu diesen Schließzeiten kann kein Kind gefördert und geschützt werden. Mit der neuen Personalverordnung kann die Gruppe aber geöffnet bleiben und die Kinder können von Personen betreut werden, zu denen sie eine Beziehung haben. Was in dieser Debatte völlig untergeht, ist doch die Tatsache, dass Kinderpfleger*innen eine zweijährige pädagogische Ausbildung haben, in den Kitas arbeiten und die Kinder kennen. Und, dass diese Möglichkeiten der Personalvorordnung keine Verpflichtungen an die Träger sind. Natürlich muss jede Kita weiterhin für sich entscheiden, ob ihre individuellen Bedingungen, wie die Förderbedarfe von Kindern und/oder die Kompetenzen/Berufserfahrung der Kinderpfleger*innen eine Anwendung zulassen oder eben nicht. Dieses Zutrauen in die Entscheidungsfähigkeit der Kitaleitungen und Träger müssen wir aufbringen.
Wie kann eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen?
Gesellschaftlich wird eine funktionierende Familie immer noch als Aufgabe der Mütter und nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen. Vereinbarkeit muss aber von allen Seiten geschaffen werden- es ist nicht nur Frauensache, sondern auch Männeraufgabe. Familie bedeutet nicht mehr, dass der Mann arbeiten geht und die Frau Kinder und Haushalt managt. Die Erwartungen an Frauen sind deutlich gewachsen. Sie sollen tolle Mütter sein, gleichzeitig arbeiten und Karriere machen und eine tolle Partnerin bitte auch noch sein.
Fast die Hälfte aller Frauen arbetien Teilnzeit, bei den Männern liegt die Rate bei gerade mal 11%. Der 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung von 2018 zeigt auf, dass der Gender Care Gap bei 52,4% liegt. Frauen leisten demnach fast 1,5h mehr Care Arbeit als Männer pro Tag. Bei Familien mit Kindern sind es sogar fast 84% mehr Care Arbeit, die in dem Fall die Mutter leistet. Frauen mit Kindern haben ein deutlich geringeres Bruttoeinkommen als Frauen ohne Kinder.
Zum Thema „Moderne Mütter – zwischen Work und Mental Load“ habe ich mit einer Reihe von Expert*innen gesprochen.
Mental Load, Geschlechterrollen, Be- und Verurteilung der Gesellschaft, Angst zu versagen, Ansprüche zu erfüllen und über viele weitere Themen, darüber haben wir uns ausgetauscht.
Vielen Dank an die Teilnehmenden dieses Gespräches für die wichtigen Erkenntnisse und Impulse, die ich in meine Arbeit als MdL mit einfließen lassen werde.
Gemeinsam mit unserer Familienministerin Josefine Paul habe ich mich zum Thema „Moderne Väter – wie paritätische Elternschaft in NRW gelingen kann“ mit verschiedenen Organisationen, Netzwerke und Vereinen zum Austausch getroffen.Gerade wenn es um das Thema paritätische Elternschaft geht, wird dieses häufig aus dem Blickwinkel der Frauen besprochen und diskutiert. Da es in der paritätischen Erziehung vor allem um Gleichberechtigung und Gleichstellung geht, ist es mir wichtig, mich kritisch mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Wo liegen die Probleme? Was muss geschehen, dass eine Familie als Einheit zweier gleichberechtigter Elternteile angesehen wird? Dabei muss unser Blick auf Vaterschaft intersektional und inklusiv sein. Väter sind verschieden und das ist gut so. Dennoch eint sie, dass Väter eine andere Ansprache als Mütter brauchen, damit sie sich bei Angeboten willkommen fühlen. Es braucht Vorbilder, die voran gehen.
Diese Veranstaltung hat mir wieder einmal bewiesen, wie wichtig der Austausch unterschiedlicher Akteur*innen zum gleichen Thema ist. So können zum einen Akteur*innen neue Impulse mitnehmen und vor allem auch neue Möglichkeiten der Netzwerke geschaffen werden. Für mich ist es superspannend die Anregungen in meine politische Arbeit mit einfließen zu lassen und bekräftig mich darin eine Plattform für solch ein Zusammenkommen zu stellen, denn Netzwerkarbeit für Verbände ist direkt am Puls unserer Gesellschaft