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Kinderrechte ins Grundgesetz

Eileen Woestmann

Kinderrechte ins Grundgesetz - aber Richtig! 

Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig! darüber haben wir in der Mai Sitzung der AG Kinder, Jugend und Familien gemeinsam mit Anne Lütkes (als Vertreterin des „Aktionsbündnis Kinderrechte“, an dem sie als Vizepräsidentin des Kinderhilfswerks beteiligt ist) und Ekin Deligöz (Bundestagsabgeordnete der Grünen und Fraktionssprecherin für Kinder- und Familienpolitik) diskutiert.. Entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention ist das Kindeswohl vorrangig zu beachten und Kinder haben ein Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und ganz wichtig, auf Beteiligung an allen sie betreffenden Vorgängen, auch in politischen Prozessen. Diese grundsätzlich ja bereits geltenden Kinderrechte müssen im Grundgesetz verankert werden, um endlich Fortschritte in der Umsetzung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sowie im gesellschaftlichen Miteinander zu erzielen..

Dabei sind wir Grüne und das Aktionsbündnis uns sehr einig, dass der vorliegende Vorschlag der Bundesregierung keine effektive Stärkung der Kinderrechte sondern eher das Risiko einer Verschlechterung bedeutet, und dass auch die neue Idee, sie als Staatsziel und damit als Absichtserklärung zu formulieren, bei weitem nicht ausreicht. Besonders die Fokussierung der Diskussion auf eine Einschränkung oder demgegenüber Betonung der Elternrechte schränkt die Debatte enorm ein. Es geht um die Entwicklung zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft und um eigenständige Kinderrechte in allen Belangen! Wenn wir Kinderrechte stärken und vor allem auch ihre Beteiligung fordern, schützen und stärken wir nicht nur Kinder sondern sorgen damit auch dafür, dass sie in demokratische Strukturen wachsen können, sich lernen zu beteiligen und damit weniger anfällig für Populismus sind.

Klar ist zwar, dass die aktuelle Diskussion um die Kinderrechte bereits mit dazu geführt hat, ein stärkeres Bewusstsein dafür zu schaffen, doch das alleine reicht nicht aus.Deshalb erhoffen wir uns im weiteren Prozess entscheidende Verbesserungen des Gesetzentwurfs. Auch deshalb hat jüngst ein breites Bündnis von mehr als 200 Organisationen in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer aufgefordert, sich auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Entgegen der ursprünglichen Hoffnung ist mit einer entsprechenden Entwicklung und damit vertretbaren Kompromissen zum Erzielen einer Zweidrittelmehrheit bis zur Sommerpause nicht zu rechnen. Damit wir Grüne uns für echte Kinderrechte einsetzen können, plädieren wir dafür, dieses Thema nicht mehr in der jetzigen Legislaturperiode abzustimmen, sondern nach der Wahl erneut in die Debatte einzusteigen. Und damit auch dafür, die richtige Umsetzung der Kinderrechte im Grundgesetz sowie die Konsequenzen z.B. für eine kinderfreundliche Kommune auch zum Wahlkampfthema zu machen.


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