Das Ministerium für Schule und Bildung wird ab dem Jahr 2026 jahrgangweise den Rechtsanspruch auf Offene Ganztags Plätze gewährleisten können. Dafür wurde eine bestimmte Förderrichtlinie erschaffen.
WAS BEDEUTET DAS?
- ab 2026 kann NRW den Rechtsanspruch jahrgangsweise für Plätze im Offenen Ganztag gewährleisten
- Ministerium für Schule und Bildung hat eine entsprechende Förderrichtlinie in Kraft gesetzt
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
- 892 Millionen Euro Gesamtinvestion werden für Maßnahmen wie Neubau, Umbau, Sanierung oder Ausstattung bereitgestellt - im Haushalt 2023 werden bereits 392.500 Plätze zur Verfügung gestellt, 2024 sollen 38.000 weitere folgen
- Erhöhung der Finanzierung des OGS-Personals im Haushaltsentwurf 2024 um rund 708 Millionen Euro
- Zusammenarbeit von OGS und Jugendhilfe Kooperation von außerschulischen kulturellen, wie sportlichen Angeboten