Planungssicherheit beim Ganztagsausbau
Planungssicherheit beim Ganztagsausbau

Das Ministerium für Schule und Bildung wird ab dem Jahr 2026 jahrgangweise den Rechtsanspruch auf Offene Ganztags Plätze gewährleisten können. Dafür wurde eine bestimmte Förderrichtlinie erschaffen.
WAS BEDEUTET DAS?
- ab 2026 kann NRW den Rechtsanspruch jahrgangsweise für Plätze im Offenen Ganztag gewährleisten
- Ministerium für Schule und Bildung hat eine entsprechende Förderrichtlinie in Kraft gesetzt
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
- 892 Millionen Euro Gesamtinvestion werden für Maßnahmen wie Neubau, Umbau, Sanierung oder Ausstattung bereitgestellt - im Haushalt 2023 werden bereits 392.500 Plätze zur Verfügung gestellt, 2024 sollen 38.000 weitere folgen
- Erhöhung der Finanzierung des OGS-Personals im Haushaltsentwurf 2024 um rund 708 Millionen Euro
- Zusammenarbeit von OGS und Jugendhilfe Kooperation von außerschulischen kulturellen, wie sportlichen Angeboten