Am 29.08.2023 ist der Kölner Missbrauchsprozess im Missbrauchsfall Zollstock gegen einen 34-Jährigen Mann zu Ende gegangen, dem mehr als dreißig Taten von sexualisierter Gewalt darunter auch schwerer sexueller Missbrauch zur Last gelegt wird.
Das Urteil lautet: der Täter muss eine 10 jährige Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung und Herstellung kinderpornografischer Schriften absitzen. Anschließend kommt er in Sicherheitsverwahrung.
Wieder wird deutlich, dass der Schutz von Kindern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Wir wissen um das Ausmaß und die Tragweite von sexualisierter Gewalt an Kindern Bescheid. Ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse sind von dieser Gewaltform betroffen!
Wir müssen verstehen und den Gedanken zulassen, dass es dementsprechend auch viele Täter und Täterinnen gibt, die aufgrund ihrer Täter*innenstrategien häufig und lange unentdeckt bleiben. Oder auch, weil nicht ist, was nicht sein darf.
Bei sexueller Gewalt gegen Kinder handelt sich nicht um ein Problem in prekären Lebensverhältnissen, sondern zieht sich durch alle Milieus.
Der Missbrauchsfall Zollstock zeigt erneut auf, dass sexualisierte Gewalt in allen Räumen geschehen kann. Es zeigt, dass allein die Vorlage eines Führungszeugnisses keine Sicherheit vor solchen Straftaten bietet.
Es braucht wachsame Erwachsene, ausreichend Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit. Es braucht zuverlässige Vertrauenspersonen, bei denen sich Kinder anvertrauen können und ernst genommen werden. Es braucht jeden einzelnen und jede einzelne von uns. Schieb den Gedanken nicht weg!